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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 U 661/11
 Allgemeines Zivilrecht
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OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11
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| Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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| IBR 2012, 615 | OLG Jena - Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein! | 
| 3 Volltexturteile gefunden | 
 Alle Sachgebiete
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BGH, Urteil vom 09.07.2024 - VI ZR 252/23
Sozialrechtliche Anforderungen an das Abrechnungssystem zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen sowie sozialrechtliche Anforderungen an die Datenübermittlung, Prüfung von Rechnungen und Zahlungspflichten der Krankenkassen rechtfertigen keine Abweichung von den zivilrechtlichen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast beim Regress des gesetzlichen Krankenversicherers des Unfallgeschädigten gegen den Schädiger nach § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X. (Rn. 19 - 33)*)
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 Allgemeines Zivilrecht
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OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2023 - 9 U 125/22
1. Die Erteilung einer (prüfbaren) Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.
2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung, wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI 2013 für Werklohnforderungen bzw. Architektenhonorar enthalten ist.
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OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11
1. Die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung; und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.
2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf daher einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung; wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI für Werklohnforderungen oder Architektenhonorar enthalten ist.
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