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Ihre Suche nach Volltext: 307 O 370/14 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
LG Hamburg - Verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist ausnahmsweise wirksam!
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1716; IMRRS 2019, 0631
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Gewerberaummiete
"Vermietung vom Reißbrett": Vertragsstrafe bei verspäteter Übergabe
OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2019 - 8 U 131/17
1. Übernimmt der Vermieter eine Garantie für die Rechtzeitigkeit der Übergabe, so hat er eine nicht fristgemäße Übergabe i.S.d. § 286 Abs. 4 BGB auch dann zu vertreten, wenn weder ihm noch seinen Erfüllungsgehilfen Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen sind.
2. Ist eine Vertragsstrafe bei verspäteter Übergabe vereinbart, so ist der Vermieter deshalb bei verspäteter Übergabe in Verzug, weshalb eine Vertragsstrafe auch i.S.d. § 339 BGB verwirkt wäre.
3. Auch eine verschuldensunabhängige Verwirkung der Vertragsstrafe bei verspäteter Übergabe benachteiligt den Vermieter nicht unangemessen.
Verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist ausnahmsweise wirksam!
LG Hamburg, Urteil vom 09.11.2017 - 307 O 370/14
Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel in einem AGB-Mietvertrag für die verspätete Übergabe des Mietobjekts ist ausnahmsweise wirksam, wenn eine "Vermietung vom Reißbrett" vorliegt.