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OLG Frankfurt - Kein Versäumnisurteil vor Abschluss der Beweisaufnahme!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0833; IMRRS 2015, 0496
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Prozessuales
Kein Versäumnisurteil vor Abschluss der Beweisaufnahme!
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2015 - 2 U 142/14
Ein Versäumnisurteil darf nur ergehen, wenn eine Partei in einer mündlichen Verhandlung nicht erscheint und damit grundsätzlich erst nach Abschluss einer noch nicht vollständig durchgeführten Beweisaufnahme.*)