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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 38/18
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2018 - 2 U 38/18
VolltextIBRRS 2019, 1806; VPRRS 2019, 0175
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.11.2018 - 2 U 38/18
5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2019, 514 | OLG Naumburg - Zuschlagsschreiben ohne Dienstsiegel: Bauvertrag nichtig! |
VPR 2019, 175 | OLG Naumburg - Zuschlagsschreiben ohne Dienstsiegel: Bauvertrag nichtig! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2018 - 2 U 38/18
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Naumburg, Beschluss vom 26.11.2018 - 2 U 38/18
1. Nach § 70 Abs. 1 GO-SA a.F. sind Willenserklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, nur rechtsverbindlich, wenn sie handschriftlich vom Bürgermeister unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sind. Fehlt das Dienstsiegel auf dem Zuschlagsschreiben, so ist der Bauvertrag im Vergabeverfahren nicht wirksam geschlossen worden. Zwar bedarf die Zuschlagserteilung nach § 18 VOB/A 2012 keiner besonderen Form; die Vorschriften der Gemeindeordnung regeln aber die Vertretungsmacht des Bürgermeisters und sind keine Bestimmung über die einzuhaltende Form.*)
2. Die in § 70 Abs. 4 GO-SA a.F. normierte Ausnahme vom Erfordernis des Absatzes 1, eine Erklärung im Geschäft der laufenden Verwaltung, ist nicht gegeben bei einem Bauauftrag, der integraler Bestandteil einer umfangreichen und aufwändigen Sanierung einer Kindertagesstätte ist.*)
LG Halle, Urteil vom 15.03.2015 - 4 O 114/14
Enthält ein Zuschlagsschreiben entgegen der Bestimmung des § 70 Abs. 1 GO-SA a.F. kein Dienstsiegel, ist der Bauvertrag schwebend unwirksam.
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