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OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 O 132/20

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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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IBR 2021, 335 | OVG Sachsen-Anhalt - 74 ist doch kein Alter! |
3 Volltexturteile gefunden |

BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - IX ZR 203/23
ohne amtlichen Leitsatz


BGH, Urteil vom 10.04.2025 - IX ZR 203/23
Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rechtliche Behandlung von Doppelsicherheiten. (Rn. 13)*)
Ein Erstattungsanspruch gemäß § 143 Abs. 3 Satz 1 InsO setzt eine Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO voraus, die im Streitfall nicht gegeben ist, da die Verwertung des Fahrzeugs durch die Leasinggeberin nicht zu einem Abfluss von Mitteln aus dem Vermögen der Schuldnerin geführt hat. (Rn. 8-13)
Der aus der Verwertung des dem Leasinggeber gehörenden Fahrzeugs erzielte Erlös führt bei einem Leasingvertrag nicht zu einer Befreiung der Beklagten von ihrer Bürgschaftsschuld, da der Restwert des Fahrzeugs lediglich ein Berechnungsposten bei der Ermittlung des Schadens ist. (Rn. 14-15)
Die Tatbestandswirkung des § 314 ZPO greift nicht, wenn ein Widerspruch zwischen der Schilderung des tatsächlichen Vorgangs und der rechtlichen Schlussfolgerung besteht. (Rn. 16-18)


OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 O 132/20
Das hohe Alter eines Zeugen begründet die Besorgnis, dass das Beweismittel verloren geht oder eine erschwerte Benutzung desselben eintritt, und rechtfertigt damit die Sicherung des Beweises durch ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 Abs. 1 Alt. 2 ZPO. Als „hohes Alter“ in diesem Sinne kommt aber nur ein fortgeschrittenes Lebensalter in Betracht; von einem solchen ist auszugehen, wenn der potentielle Zeuge die durchschnittliche Lebenserwartung deutlich überschritten hat.*)
