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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 S 193/20


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IBRRS 2021, 3301; IMRRS 2021, 1216
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorratsbeschluss - das neue WEG bringt Klarheit

LG Dortmund
, Beschluss vom 30.10.2020 - 17 S 193/20

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IMR 2021, 1047 LG Dortmund - Vorratsbeschluss - das neue WEG bringt Klarheit

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IBRRS 2021, 3301; IMRRS 2021, 1216
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorratsbeschluss - das neue WEG bringt Klarheit

LG Dortmund
, Beschluss vom 30.10.2020 - 17 S 193/20

1. Die Delegation von Befugnissen auf den Verwalter durch einen Vorratsbeschluss und damit die Einschränkung der Entscheidungsbefugnis des einzelnen Eigentümers bedurfte bisher einer Interessensabwägung.

2. Seit 01.12.2020 gibt § 27 Abs. 2 WEG den Eigentümern die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss einzuschränken oder zu erweitern.

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