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OLG Hamm - Beschädigte Abflussrohre und fehlende Kellerabdichtung: Notgeschäftsführung des Verwalters!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 3160; IMRRS 2011, 2283
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Angemaßte Notgeschäftsführung: Verwalter haftet!
OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - 15 Wx 120/10
1. Wird bei einer Öffnung des Erdreichs vor dem gemeinschaftlichen, bereits mehr als 40 Jahre alten Gebäude festgestellt, dass einzelne Tonrohre gebrochen sind und eine Außenisolierung des Kellermauerwerks nicht mehr vorhanden ist, so ist eine Auftragserteilung an der Baustelle zu umfassenden Sanierungsarbeiten durch Verlegung einer Drainage und einer Außenisolierung des Kellermauerwerks durch die Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG) nicht gedeckt.*)
2. Zum Umfang der sich daraus ergebenden Verpflichtung des Verwalters zum Schadensersatz.*)