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Allgemeines Zivilrecht
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2023 - 15 Sa 20/23
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4 Treffer in folgenden Dokumenten:
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 1 Beitrag gefunden |
| IBR 2024, 377 | LAG Baden-Württemberg - Einwurf-Einschreiben zugegangen? Anscheinsbeweis nur mit Auslieferungsbeleg! |
| 2 Volltexturteile gefunden |
Allgemeines Zivilrecht
BAG, Urteil vom 30.01.2025 - 2 AZR 68/24
Die Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger.
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Allgemeines Zivilrecht
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2023 - 15 Sa 20/23
1. Ist der Zugang einer schriftlichen Erklärung streitig und beruft sich der darlegungs- und beweisbelastete Absender auf einen Zugang beim Empfänger per Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG, begründet die Kombination von Einlieferungsbeleg der Post und Sendungsstatus der Post noch keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang.*)
2. Die Aussagekraft eines Sendungsstatus unterscheidet sich von derjenigen der Reproduktion eines Auslieferungsbelegs darin, dass hinter dem Sendungsstatus kein individueller, konkreter Mensch als Gewährsperson steht, während der Auslieferungsbeleg die Unterschrift des Postzustellers trägt. Kann keine Reproduktion des Auslieferungsbelegs von der Deutschen Post AG mehr zur Verfügung gestellt werden, fällt dies in die Risikosphäre des Absenders.*)
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| 1 Nachricht gefunden |
(24.05.2024) Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut LAG Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht ausreichen.
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