Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 15 A 2995/18

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.05.2020 - 15 A 2995/18

4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Beitrag gefunden |
IBR 2020, 429 | OVG Nordrhein-Westfalen - Baurecht vor Erschließungsbeitragsrecht! |
1 Volltexturteil gefunden |

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.05.2020 - 15 A 2995/18
1. Die Kostenerstattung nach § 135a Abs. 2 bis 4 BauGB ist - soweit ihr Anwendungsbereich eröffnet ist - gegenüber den erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften spezieller und damit vorrangig.*)
2. Der den Gemeinden in § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB eingeräumte Entscheidungsspielraum bei der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB rechtfertigt nicht eine Durchbrechung des in § 135a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Verursacherprinzips zulasten von Erschließungsbeitragspflichtigen. Die Gemeinde hat insoweit nicht die Wahl, ob sie den entstandenen Aufwand gegenüber den Vorhabenträgern bzw. Eigentümern nach § 135a Abs. 3 BauGB oder - durch Unterlassen einer entsprechenden Zuordnung - gegenüber den Erschließungsbeitragspflichtigen geltend macht.*)
