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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2027/02
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IBRRS 2006, 4162; IMRRS 2006, 3002
Versicherungen
Praktisch nicht verhandelbare Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BVerfG, Beschluss vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
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Einzeldokumente | ||
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 1007 | BVerfG - Nicht verhandelbare AGB: Auf effektiven Grundrechtsschutz achten! |
3 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2016, 3474
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 13.07.2016 - IV ZR 292/14
- Auch physiotherapeutische Leistungen sind Behandlungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. g MB/KK 2009.
- Die Untersuchungsobliegenheit nach § 9 Abs. 3 MB/KK 2009 hält der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand.
- § 213 VVG ist auf die Gewinnung von Gesundheitsdaten des Versicherten durch eine vom privaten Krankenversicherer veranlasste ärztliche Untersuchung weder unmittelbar noch analog anwendbar.
IBRRS 2011, 5106; IMRRS 2011, 3731
Prozessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IBRRS 2006, 4162; IMRRS 2006, 3002
Mit Beitrag
Versicherungen
Praktisch nicht verhandelbare Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BVerfG, Beschluss vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
Hat in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken.
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