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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "(Teil-)Abnahme der Leistungsphase 1 bis 8 durch Zahlung des Honorars?"
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IBR 2005, 554 | OLG Düsseldorf - (Teil-)Abnahme der Leistungsphase 1 bis 8 durch Zahlung des Honorars? |
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(Teil-)Abnahme der Leistungsphase 1 bis 8 durch Zahlung des Honorars?
(16.09.2005) Kommt in der Zahlung des Auftraggebers zum Ausdruck, dass er von einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung ausgeht, liegt in der Zahlung des Honorars die Abnahme der Architektenleistung. Wird einvernehmlich eine Teilabnahme vollzogen, kommt es nicht darauf an, ob eine Teilabnahme vertraglich vorgesehen war. So das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.08.2005.
IBR 2005, 554 OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 5 U 47/03
(16.09.2005) Kommt in der Zahlung des Auftraggebers zum Ausdruck, dass er von einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung ausgeht, liegt in der Zahlung des Honorars die Abnahme der Architektenleistung. Wird einvernehmlich eine Teilabnahme vollzogen, kommt es nicht darauf an, ob eine Teilabnahme vertraglich vorgesehen war. So das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.08.2005.
IBR 2005, 554 OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 5 U 47/03