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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1990, 0342
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BGH, Beschluss vom 27.06.1990 - XII ZR 73/90
Für den Antrag auf Verlängerung einer Räumungsfrist ist auch dann, wenn die Hauptsache in der Revisionsinstanz anhängig ist, das Gericht erster Instanz zuständig.*)