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IBRRS 1997, 0287
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BGH, Urteil vom 19.03.1997 - XII ZR 277/95

1. Vorbereitende Auskunftsansprüche (§§ 1580, 1605 BGB), die nicht im Rahmen einer Stufenklage geltendgemacht werden, gehören nicht in den Scheidungsverbund.*)

2. Werden derartige Ansprüche im Scheidungsverbundverfahren erhoben, ist darüber nach Abtrennung (§ 145 ZPO) in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden. Eine Abweisung als unzulässig allein wegen der nicht dem Gesetz entsprechenden Geltendmachung ist nicht gerechtfertigt.*)

3. Zur Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung.*)

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