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IBRRS 2007, 0929
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BGH, Urteil vom 12.06.1991 - XII ZR 17/90

a) Zur Frage, ob die von dem Vermieter eines Geschäftsgebäudes genommene Feuerversicherung das Interesse des Mieters an den ihm gehörenden oder seinem Aneignungsrecht unterliegenden Einrichtungen einbezieht und insoweit eine Versicherung für fremde Rechnung darstellt.*)

b) Der Anspruch des Mieters auf Auskehrung der Entschädigung, die der Vermieter auf Grund einer von ihm genommenen Fremdversicherung nach der Beendigung des Mietverhältnisses eingezogen hat, unterliegt nicht der kurzen Verjährung nach § 558 Abs. 1 BGB.*)

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