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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3837; IMRRS 2013, 1886
Allgemeines Zivilrecht
Betreuung: Vorsorgevollmacht geht grundsätzlich vor!
BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 671/12
Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er auch unverschuldet objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. März 2012 XII ZB 583/11 FamRZ 2012, 868).*)