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IBRRS 2014, 3340
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BGH, Beschluss vom 12.02.2014 - XII ZB 46/13

Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass ein Ergänzungspfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, kann auch in Altfällen, in denen das Bestellungsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist, nur im Bestellungsverfahren selbst und nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren getroffen werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - [...] und vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111).*)

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