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IBRRS 2013, 3554
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Elternunterhalt: Was zählt zum Altersvorsorgevermögen?

BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 269/12

1. Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt.*)

2. Sonstiges Vermögen in einer Höhe, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elternunterhalt eingesetzt zu werden.*)

3. Zum so genannten Notgroschen, der einem Unterhaltspflichtigen gegenüber der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zusätzlich zusteht.*)

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