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IBRRS 2010, 1627
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Familienrecht - Voraussetzungen für Unterbringung durch einen Betreuer
BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - XII ZB 248/09
1. Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten.
2. Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist.