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IBRRS 1995, 0345
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BGH, Beschluss vom 11.10.1995 - XII ZB 137/91
Zur Berücksichtigung der Neufassung der Ruhensregelung des § 56 BeamtVG im Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen einer innerstaatlichen und einer zwischen- oder überstaatlichen Versorgung des öffentlichen Dienstes (hier: Eurocontrolbehörde) (im Anschluß an Senat, NJW-RR 1988, 578 = LM § 1587a BGB Nr. 70 = FamRZ 1988, 273).*)