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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 3446; IMRRS 2010, 2521
Mit Beitrag
Prozessuales
Verfahrensrecht - Einsatz der Lebensversicherung zur Deckung der Prozesskosten
BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 120/08
1. Die Prozesspartei hat eine Kapital-Lebensversicherung grundsätzlich vor Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für die Prozesskosten einzusetzen. Hierfür kommt auch eine - teilweise - Verwertung durch Beleihung in Betracht.*)
2. Der Prozesskostenhilfe-Antragsteller hat die Umstände dafür darzulegen, dass der Einsatz der Lebensversicherung ausnahmsweise unzumutbar ist.*)
3. Zu den Voraussetzungen einer Unzumutbarkeit wegen unzureichender Altersvorsorge.*)