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IBRRS 2015, 1479
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BGH, Beschluss vom 04.03.2015 - XII ZB 396/14
1. Die Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger nach § 303 II Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt ist, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen werden soll. Eine Verfahrensbeteiligung im Erstverfahren zur Betreuerbestellung genügt daher nicht, um eine Beschwerdeberechtigung nach § 303 II Nr. 1 FamFG gegen die Entscheidung zu begründen, mit der später der Aufgabenkreis des Betreuers erweitert wird. (amtlicher Leitsatz)*)