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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 1758
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Finanzielle Überforderung: Zinslast der Bürgschaftssumme maßgeblich!

BGH, Urteil vom 19.02.2013 - XI ZR 82/11

Bei Höchstbetragsbürgschaften, bei denen sich die Haftung für Nebenforderungen lediglich nach der Bürgschaftssumme und nicht nach der höheren Hauptschuld richtet, ist Maßstab der krassen finanziellen Überforderung des dem Hauptschuldner persönlich besonders nahe stehenden Bürgen die vertragliche Zinslast aus der Bürgschaftssumme und nicht aus der höheren Hauptschuld (Fortführung BGH, Urteile vom 14. Mai 2002 - XI ZR 50/01, BGHZ 151, 34, 38, vom 28. Mai 2002 - XI ZR 199/01, WM 2002, 1647, 1648, vom 3. Dezember 2002 - XI ZR 311/01, BKR 2003, 157, 158, vom 25. Januar 2005 - XI ZR 28/04, W M 2005, 421, 422 f. und vom 24. November 2009 - XI ZR 332/08, WM 2010, 32 Rn. 13).*)

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