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IBRRS 1991, 0341
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BGH, Urteil vom 08.10.1991 - XI ZR 64/90

1. Ist für eine Vertragserklärung als Vollmachtsstatut deutsches, als Geschäftsstatut französisches Recht maßgebend, so richtet sich die Zulässigkeit des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB; dagegen ist Art. 1375 c. c. - als eine Vertretungsregelung - nicht anwendbar.*)

2. Geben zwei Gesamtvertreter einer GmbH gemeinsam eine Vertragserklärung ab und verstößt dabei die Mitwirkung des einen gegen § 181 BGB, so kann seine Erklärung nicht in eine zulässige Ermächtigung des anderen zur Alleinvertretung (vgl. BGHZ 64, 72 = NJW 1975, 1117 = LM § 181 BGB Nr. 18 L) umgedeutet werden.*)

3. Ist ein Vertrag wegen Selbstkontrahierens unwirksam, so richtet sich nur die Vertretungsmacht für eine spätere Genehmigung nach dem Vollmachtsstatut; die übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Genehmigung bestimmen sich nach dem Geschäftsstatut.*)

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