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IBRRS 2009, 2147; IMRRS 2009, 1142
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Wertpapierrecht - Aufklärungs- und Beratungspflichten

BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07

1. Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226).*)

2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen.*)

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