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IBRRS 1997, 0410
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BGH, Urteil vom 28.01.1997 - XI ZR 42/96

1. Zur konkludenten Wahl deutschen Rechts in einer Individualvereinbarung.*)

2. Die Verweigerung eines behördlichen Dispenses nach Abschluß eines Vertrags, der ohne den Dispens aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar ist, ist kein Fall der anfänglichen, sondern der nachträglichen Unmöglichkeit.*)

3. Vertragsparteien können individualvertraglich vereinbaren, daß eine Vertragsstrafe unabhängig von einem Verschulden verwirkt wird.*)

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