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IBRRS 2005, 1844; IMRRS 2005, 0948
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Beteiligung des Vermögensverwalters des Kunden an Provision der Bank

BGH, Urteil vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99

a) Hat eine Bank mit dem Vermögensverwalter eines Kunden eine Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen, so ist sie verpflichtet, dies gegenüber dem Kunden offenzulegen.*)

b) Diese Offenlegungspflicht bezweckt eine umfassende Wahrung der Kundeninteressen; wird sie verletzt, so können Schadensersatzansprüche des Kunden nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Pflicht eingeschränkt werden.*)

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