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IBRRS 1999, 0694
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BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99
BGB §§ 151, 398a) Für die Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots reicht es nach § 151 Satz 1 BGB gewöhnlich aus, daß dieses zugeht und nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung des Begünstigten abgelehnt wird.b) Zur Bestimmbarkeit der Vorausabtretung nachrangiger Teile einer Forderung ohne namentliche Benennung der vorrangigen Gläubiger und ohne betragsmäßige Bezeichnung der an sie abgetretenen Forderungsteile in der Abtretungsurkunde.BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - OLG Düsseldorf LG Düsseldorf*)