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IBRRS 2014, 4012
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BGH, Urteil vom 30.09.2014 - XI ZR 168/13

1. Der Einwendungsdurchgriff gem §§ 358, 359 BGB in der bis zum 3.8.2011 geltenden Fassung setzt einen entgeltlichen Darlehensvertrag voraus. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Ein entgeltlicher Darlehensvertrag liegt nicht deshalb vor, weil der Darlehensgeber das zinslos gewährte Darlehen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Unternehmer nur teilweise an diesen auszahlt. (amtlicher Leitsatz)*)

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