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IBRRS 1997, 0390
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BGH, Urteil vom 15.04.1997 - XI ZR 105/96
1. Bei der Entscheidung über die Hereinnahme eines disparischen Schecks im Wert von mindestens 5000 DM zum Einzug über ein Gehaltskonto hat ein Bankangestellter nicht nur eigenes Wissen, sondern auch in den Kontounterlagen verfügbare Informationen über den Arbeitgeber des Einreichers zu berücksichtigen.*)
2. Zur groben Fahrlässigkeit bei der Hereinnahme disparischer Schecks zum Einzug.*)