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IBRRS 2016, 0965; IMRRS 2016, 0618
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vorfälligkeitsentschädigung bei notleidenden Krediten nach altem Recht unzulässig

BGH, Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 103/15

§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.*)

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