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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2016, 0966; IMRRS 2016, 0619
AGB
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15
1. Die gemäß Artikel 247 § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung.*)
2. Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrages steht Artikel 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.*)