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IBRRS 2010, 2572; IMRRS 2010, 1886
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 308/09

Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.*)

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