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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0126
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BGH, Urteil vom 10.03.1998 - X ZR 70/96
BGB § 284Als verzugsbegründende Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, daß er die geschuldete Leistung verlangt.BGH, Urt. v. 10. März 1998 - X ZR 70/96 - OLG Düsseldorf LG Duisburg*)