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IBRRS 2004, 3240; IMRRS 2004, 1986
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schenkung - Herausgabeanspruch Dritter wegen Unterhaltssicherung

BGH, Urteil vom 25.04.2001 - X ZR 229/99

Der Anspruch des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Herausgabe des Geschenks erlischt nicht mit dessen Tod, sofern er bereits vom Schenker geltend gemacht oder abgetreten worden ist. Das gleiche gilt, wenn der Schenker durch die Inanspruchnahme unterhaltssichernder Leistungen Dritter zu erkennen gegeben hat, daß er ohne die Rückforderung des Geschenks nicht in der Lage war, seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten.*)

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