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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "X ZR 163/12" ODER "X ZR 163.12"
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2866
Urheber- und Immaterialgüterrecht
Patent im eigenen Namen angemeldet: Übergangenner Miterfinder kann Schadensersatz verlangen
BGH, Urteil vom 27.09.2016 - X ZR 163/12
1. Stehen Miterfindern die Rechte an der Erfindung in Bruchteilsgemeinschaft zu, ist die Anmeldung zum Patent durch einen Miterfinder jedenfalls dann nicht als notwendige Maßnahme zur Erhaltung des Gegenstands gerechtfertigt, wenn der Anmelder die Anmeldung nur im eigenen Namen vornimmt.*)
2. Einem auf diese Weise übergangenen Mitberechtigten steht ein Schadensersatzanspruch zu, der auch einen Ausgleich für vom Anmelder gezogene Gebrauchsvorteile umfassen kann (Weiterführung von BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03, IBRRS 2005, 2008 - Gummielastische Masse II).*)
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