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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "X ZB 17/04" ODER "X ZB 17.04"
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IBRRS 2005, 1963; IMRRS 2005, 1001
Öffentliches Recht
Beamtenrecht - Richterwahlausschuss: Fehlerhafte Besetzung
BGH, Beschluss vom 26.04.2005 - X ZB 17/04
Eine fehlerhafte Auswahl der richterlichen Mitglieder eines Richterwahlausschusses führt nicht dazu, daß von diesem gewählte und dann ernannte Berufsrichter nicht gesetzliche Richter sein können und der Spruchkörper, dem sie angehören, nicht ordnungsgemäß besetzt ist.*)
Es kann regelmäßig keine Erstattung von Kosten verlangt werden, die ein Prozeßbevollmächtigter späterer Instanz für die Anfertigung von Ablichtungen von Bestandteilen von Gerichtsakten verauslagt hat, über welche die Handakten eines früheren Prozeßbevollmächtigten nach § 50 Abs. 1 BRAO ein geordnetes Bild geben müssen.*)
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