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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "VgK-08/2021" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2021, 2575; VPRRS 2021, 0201
Mit Beitrag
Vergabe
Schriftsatz per einfacher E-Mail verschickt: Nachprüfungsantrag zulässig?
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2021 - VgK-08/2021
1. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Änderungen des angebotenen Produkts im Rahmen der Aufklärung ausgeschlossen. Eine solche Änderung kann auch nicht einvernehmlich im Wege eines Aufklärungsgesprächs erfolgen.
2. Eine einfache E-Mail kann mangels eigenhändiger Unterschrift nicht als schriftliches Dokument eingeordnet werden. Dem Schriftformerfordernis für einen Vergabenachprüfungsantrag ist gleichwohl jedenfalls dann Genüge getan, sobald der per einfacher E-Mail übermittelte Schriftsatz der Vergabekammer ausgedruckt vorliegt.