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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VK.2-09 / 13"
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
VK Detmold, Beschluss vom 27.01.2014 - VK.2-09/13
1. Aufträge mit Auftragswerten bis 500.000 Euro sind mit einem Auftrag im Umfang von ca. 3,9 Mio. Euro nicht vergleichbar.*)
2. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorgelegten Referenzen dem von ihm zu vergebenden Gesamtprojekt entsprechen und muss keine Referenzen über Teilleistungen zulassen oder anerkennen.*)
3. Ein Auftraggeber darf bei seiner Entscheidung über die Eignung eines Bieters berücksichtigen, dass ein anderer Auftraggeber mit den Leistungen des Bieters unzufrieden war und die Zusammenarbeit zu einem Gerichtsverfahren geführt hat.*)
4. Fordert der Auftraggeber von einem Bieter Unterlagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit nach, ist er verpflichtet, bei einem anderen Bieter ebenfalls fehlende Nachweise zu diesem Aspekt nachzufordern.*)
5. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf Ausschluss eines anderen Bieters, wenn dies seine eigene Rechtsposition nicht beeinflusst.*)
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