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IBRRS 2015, 1090; VPRRS 2015, 0167
Vergabe
Keine Verlängerung von Rahmenverträgen durch Optionsklausel!
VK Bund, Beschluss vom 09.04.2015 - VK 2-19/15
1. Ein auf die Erbringung von Briefdienstleistungen gerichteter Vertrag, bei dem das Sendungsvolumen im Vertragszeitraum nicht feststeht und in dem für jedes einzelne Poststück die Einzelpreise für die verschiedenen Briefformate, -gewichte und Versandinhalte festgelegt sind, ist als Rahmenvertrag anzusehen.
2. Kann ein Rahmenvertrag durch eine Optionsklausel nach Ende der regulären Laufzeit - in Ermangelung der Angabe eines konkreten Zeitraums - auf unbestimmte Zeit verlängert werden, liegt ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens vor, der von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen ist.