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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VK 1-26 / 15"
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2015 - VK 1-26/15
1. Der Auftraggeber hat fehlende Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern. Diese Nachforderungspflicht bezieht sich aber nur auf Unterlagen, die innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen waren. Zugleich müssen die Unterlagen unmissverständlich und ausdrücklich mit Angebotsabgabe gefordert sein.
2. Unklare Vorgaben des Auftraggebers dürfen sich nicht zu Lasten eines Bieters auswirken. Lässt die Ausschreibung mehrere Interpretationen zu, ist die für den Bieter günstigere Auslegungsmöglichkeit der Vorzug zu geben.
3. Die Nachforderung von nicht geforderten Nachweisen und Erklärungen unter Einräumung einer Sechs-Tages-Frist führt bei Nichteinreichen ohne weitere Ankündigung zum Angebotsausschluss.
VK Bund, Beschluss vom 05.05.2015 - VK 1-26/15
1. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsunterlagen in einem Angebot führen zwingend zum Ausschluss des Angebots; ein Ermessen steht dem Auftraggeber insofern nicht zu.
2. Zu den Vertragsunterlagen zählen insbesondere die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung.
3. Sind die Vorgaben der Ausschreibung allerdings objektiv nicht erfüllbar und damit für die Bieter unzumutbar, dürfen Angebote, die diese Bedingungen nicht einhalten, nicht ausgeschlossen werden.
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