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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1960, 0187
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BGH, Urteil vom 03.03.1960 - VIII ZR 86/59
Eine objektive Benachteiligung der Konkursgläubiger kann ausgeschlossen sein, wenn ein Lieferant sich zwar in Kenntnis der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners befriedigen läßt, dafür aber auf die Geltendmachung eines Vorbehaltseigentums im Werte der empfangenen Leistung an den gelieferten Sachen verzichtet.*)