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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1996, 0676
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BGH, Urteil vom 17.04.1996 - VIII ZR 5/95

2. Hat der Kraftfahrzeug-Vertragshändler aufgrund einer Verpflichtung aus dem Händlervertrag seine Kundendaten einem Marketingunternehmen mit der Weisung mitgeteilt, diese zum Zwecke der Werbung und Kundenkontaktpflege zu nutzen, so ist die Marketingfirma nach Beendigung des Händlervertrags und der eigenen Vertragsbeziehungen zum Vertragshändler auch ohne besondere Vereinbarung verpflichtet, die Kundendaten wieder an den Vertragshändler zu übermitteln und bei sich zu löschen.*)

1. An der bisherigen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der entsprechenden Anwendung von § 89b HGB auf Vertragshändlerverträge (zuletzt Senat, NJW-RR 1994, 99 = LM H. 3/1994 § 89b HGB Nr. 99 = WM 1994, 243 und Senat, NJW 1994, 657 = LM H. 4/1994 § 89b HGB Nr. 101 = WM 1994, 548 m.w.Nachw.) wird festgehalten.*)

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