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IBRRS 2013, 5050; IMRRS 2013, 2306
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bunte Wände beim Auszug verboten!

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.*)

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