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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VIII ZR 360/03" ODER "VIII ZR 360.03"
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2004, 3716; IMRRS 2004, 2174
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Unwirksamkeit v. Schönheitsreparaturklauseln mit starrem Fristenplan
BGH, Urteil vom 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Eine mietvertragliche Regelung, durch die die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt wird, ist auch dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und die für ihre Erfüllung maßgebenden starren Fristen zwar in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind, zwischen diesen Klauseln aus der Sicht eines verständigen Mieters jedoch ein innerer Zusammenhang besteht, so daß sie als einheitliche Regelung erscheinen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03).*)
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