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IBRRS 1986, 0206
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BGH, Urteil vom 26.11.1986 - VIII ZR 354/85

Eine bei Vertragsschluß bestehende rein theoretische Möglichkeit, der Leasingnehmer werde von dem nur ihm zustehenden Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages keinen Gebrauch machen, bevor das Leasingobjekt völlig gebrauchsuntauglich geworden ist, reicht zur Annahme eines Umgehungsgeschäftes nicht aus.*)

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