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IBRRS 2012, 4230; IMRRS 2012, 3025
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenbedarf für berufliche Zwecke als Kündigungsgrund?

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 330/11

Auch wenn der Vermieter, der eine andere Wohnung in demselben Haus bewohnt, die vermietete Wohnung nicht nur überwiegend, sondern ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit nutzen will, ist das hierdurch begründete Interesse gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Beendigung des Mietverhältnisses den in § 573 Abs. 2 BGB beispielhaft aufgeführten gesetzlichen Kündigungsgründen gleichwertig (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 127/05, NZM 2005, 943).*)