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IBRRS 2010, 0630; IMRRS 2010, 0394
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung einzelner Mitglieder einer WEG für Wasserkosten

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 329/08

Für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haften die Wohnungseigentümer nur dann als Gesamtschuldner, wenn sie sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben (Bestätigung von BGHZ 163, 154).*)

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