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IBRRS 2012, 2960; IMRRS 2012, 2148
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (Fortführung von BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 110/10, ibr-online, NJW 2011, 1603; Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 273/11, IBR 2012, 426).*)

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