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IBRRS 1999, 0533
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BGH, Beschluss vom 14.07.1999 - VIII ZR 29/99

ZPO § 3Auch bei der Verurteilung zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen richtet sich der Wert der Beschwer nach dem erforderlichen Aufwand an Zeit und Kosten sowie einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten (im Anschluß an BGHZ 128, 85 ff).BGH, Beschluß vom 14. Juli 1999 - VIII ZR 29/99 - OLG Nürnberg LG Nürnberg-Fürth*)

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