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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "VIII ZR 284/13" ODER "VIII ZR 284.13" ergab 1 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1593; IMRRS 2014, 0824
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs
BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
Wird wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen gekündigt und zur weiteren Erläuterung ausgeführt, dass dieser mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen will, so genügt es, wenn die Bedarfsperson - also der Familienangehörige - identifizierbar benannt wird. Der Name des Lebensgefährten muss im Kündigungsschreiben nicht offengelegt werden.