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IBRRS 2014, 1593; IMRRS 2014, 0824
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

Wird wegen Bedarfs für einen Familienangehörigen gekündigt und zur weiteren Erläuterung ausgeführt, dass dieser mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen will, so genügt es, wenn die Bedarfsperson - also der Familienangehörige - identifizierbar benannt wird. Der Name des Lebensgefährten muss im Kündigungsschreiben nicht offengelegt werden.

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